Vorbereitung für die staatliche Heilpraktiker Prüfung
Der Heilpraktikerberuf - siehe auch Gesundheitsamt Potsdam
Der Heilpraktikerberuf ist ein staatlich anerkannter selbständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes (HPG). Die rechtliche Legitimierung erfolgt durch das Bestehen der Heilpraktikerüberprüfung vor dem Amtsarzt ihres zuständigen Gesundheitsamtes.
Voraussetzungen für die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker sind
- Mindestalter 25 Jahre
- Erstwohnsitz in Deutschland
- mindestens ein Hauptschulabschluss
- ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Ärztliches Attest, dass Ihnen die körperliche und geistige Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde sowie die Freiheit von Süchten und ansteckenden Krankheiten bestätigt
- Anmeldung zur Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt des gemeldeten Wohnsitzes
Die Überprüfung zum Heilprakter
Das deutsche Heilpraktiker-Gesetz (HPG) fordert für die Erteilung der uneingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde die bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Diese Überprüfung findet in allen Bundesländern statt und besteht aus einem schriftlichen Teil (in der Regel 60 Multiple-Choice-Fragen, zentralisiert, also in allen Bundesländern gleich) und, nach bestandener schriftlicher Prüfung, einem mündlichen Teil (ca. 10-45min umfassende Befragung schulmedizinischer Themen, von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt verschieden). Was in der Überprüfung gefragt wird, liegt im Ermessen des prüfenden Amtsarztes. Einen gesetzlich vorgegebenen Rahmen für den Umfang und Inhalt der Überprüfung gibt es nicht, lediglich Richtlinien nach der Heilpraktikerverordnung.
Eine rechtzeitige Anmeldung zur Überprüfung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamtes sichert Ihnen einen Prüfungstermin Ihrer Wahl. Rechnen Sie mit einem Vorlauf von einem bis zu eineinhalb Jahren. Für Ihre Planung erkundigen Sie sich bitte frühzeitig.
Nach erfolgreich bestandener Überprüfung bekommen Sie die schriftliche „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde“. Diese Erlaubnis ermächtigt Sie fortan, die von Ihnen gewälten Heilmethoden in Ihrer Praxis oder in einer Anstellung anzubieten. Dabei liegt die Verantwortung über Ihre fachliche Qualifikation in Ihren Händen.
Formal bedarf es lediglich einer schriftlichen Anmeldung Ihrer Praxis mit Praxisadresse beim Finanzamt und mit Praxisadresse und angebotenen Heilmethoden beim zuständigen Gesundheitsamt. Eine gewerbliche Anmeldung ist nicht notwendig.